Luftschadstoffe
Die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt in Dübendorf (EMPA) betreibt im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) das Nationale Beobachtungsnetz für Luftfremdstoffe (NABEL). Die Stationen sind über das ganze Land verteilt und messen die Belastung an typischen Standorten (z.B. Strassen in Stadtzentrum, Wohngebiet, ländliche Station). Folgende Leitstoffe von nationaler Bedeutung und Verbreitung werden gemessen: Feinstaub, Ozon, Stickstoffdioxid, und Schwefeldioxid.
Für diese Schadstoffe sind in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) Immissions-Grenzwerte festgelegt.
- Feinstaub PM10
Feinstaub ist ein Teil Schwebstaubs. PM steht für Particulate Matter gemessen in Mikrometer (μm). PM10 bezeichnet alle Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 10 μm.
Die Belastung der Luft mit winzigen Staubteilchen ist heute eine der grössten Herausforderungen für unsere Luftreinhalte-Politik. In Städten und in verkehrsnahen Gebieten wird der Grenzwert für Feinstaub häufig überschritten. Nach der LRV darf der Tagesmittelwert der PM10-Konzentration höchstens einmal pro Jahr den Grenzwert von 50 µg/m3 überschreiten.
- Ozon
Die LRV legt fest, dass der Stundenmittelwert der Ozonkonzentration höchstens einmal pro Jahr 120 µg/m3 überschreiten darf.
Jahresmittelkarten Ozon-Exposition für Wald
- Stickstoffdioxid (NO2)
Die LRV legt fest, dass der Tagesmittelwert der Stickstoffdioxidkonzentration höchstens einmal pro Jahr 80 µg/m3 überschreiten darf.
Tabelle Stickstoffdioxid der letzten 30 Tage
Jahresmittelkarten Stickstoffdioxid
- Schwefeldioxid (SO2)
Die LRV legt fest, dass der Tagesmittelwert der Schwefeldioxidkonzentration höchstens einmal pro Jahr 100 µg/m3 überschreiten darf.
Tabelle Schwefeldioxid der letzten 30 Tage
Jahresmittelkarten Schwefeldioxid
Notfallplanung in Umgebung von Atomanlagen
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) hat am 20. April 2011 die Zonenpläne für die Notfallplanung in der Umgebung der Atomanlagen veröffentlicht. Das bisherige Zonenkonzept wurde beibehalten. Das Ensi hat die Zonenpläne für die Notfallplanung in der Umgebung der Kernanlagen aktualisiert. In Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Landestopographie swisstopo hat das Ensi die dazu nötigen Geodaten erhoben. Denn mit der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen revidierten Notfallschutzverordnung ist das Ensi neu auch für das Erheben dieser Daten zuständig.
Gemäss der Notfallschutzverordnung werden um jedes Atomkraftwerk in der Schweiz folgende Zonen festgelegt:
Die Zone 1 umfasst das Gebiet um eine Atomanlage, in dem bei einem schweren Störfall eine Gefahr für die Bevölkerung entstehen kann, die sofortige Schutzmassnahmen erfordert.
Die Zone 2 schliesst an die Zone 1 an und umfasst das Gebiet, in dem bei einem schweren Störfall eine Gefahr für die Bevölkerung entstehen kann, die Schutzmassnahmen erforderlich macht.
Die Zone 3 bezeichnet das übrige Gebiet der Schweiz.
Schweizer Karte mit eingezeichneten 50-Kilometer-Umkreisen um Schweizer Atomkraftwerke.
UV-Strahlenbelastung
Die Ultraviolettstrahlung, kurz UV-Strahlung, ist eine elektromagnetische Strahlung mit einer Wellenlänge zwischen 1 Nanometer (nm) und 380 nm. Sie ist für das menschliche Auge unsichtbar. Es gibt drei Formen der UV-Strahlung: UV-A (315-380 nm), UV-B (280-315 nm) und UV-C (100-280 nm). 4 Prozent der Sonneneinstrahlung sind UV-Strahlen. Sie können - ohne dass wir dabei ein Hitzegefühl verspüren - die Zellen beschädigen und in kurzer Zeit Verbrennungen auf der Haut sowie Augenschäden verursachen.
Längerfristig führt zu intensives Sonnenbaden zu vorzeitiger Hautalterung, höherem Hautkrebsrisiko (Melanom) oder zu grauem Star.
Mit dem UV-Index wird die Stärke der UV-Strahlung der Sonne gemessen. Je höher der UV-Index, desto stärker und schädlicher ist die Sonnenstrahlung.
Informationen über die UV-Strahlenbelastung werden täglich vom Bundesamt für Gesundheit BAG als UV-Index aktualisiert.
Pollenflug
MeteoSchweiz und das Schweizerische Zentrum für Allergie, Haut und Asthma (aha!) geben täglich eine Pollenprognose heraus.
Die Pollenmessungen werden während der Vegetationszeit von Anfang Januar bis Ende September durchgeführt.
Apps des aha! Die Apps des Allergiezentrums Schweiz finden Sie hier.
Radon
Radon ist ein im Boden entstehendes natürliches radioaktives Edelgas. Lokale Unterschiede sind sehr ausgeprägt. In der Schweiz kommen hohe Radonkonzentrationen hauptsächlich in den Alpen und im Jura vor. Aber auch im Mittelland können Gebäude eine hohe Radonbelastung aufweisen, da Radon überall vorkommen kann.
Lärmbelastung
Wichtigste Lärmquelle ist mit Abstand der Strassenverkehr. Ihm folgen Schienenverkehr und Flugverkehr. Weitere Lärmquellen sind Schiessanlagen, Industrie- und Gewerbeanlagen, Baustellen, Maschinen, Sportanlagen und Restaurants.
Die Lärmschutzverordnung LSV soll vor schädlichem und lästigem Lärm schützen.
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