Kinder aus der Petrischale sind nicht genmanipuliert

Glückliches Paar erwartet ein Baby Glückliches Paar erwartet ein Baby

Jährlich werden in der Schweiz fast 10'000 Behandlungen für eine künstliche Befruchtung durchgeführt. Durchschnittlich kommen täglich fünf „Reagenzglaskinder“ zur Welt – vor zehn Jahren waren es erst zwei. Eine Verfassungsänderung möchte es erlauben, Embryonen vor der Einpflanzung in die Mutter auf Erbkrankheiten und Gendefekte zu testen. Gegner fürchten sich vor „Designer-Babies“.

In-Vitro-Fertilisation
Bei der In-Vitro-Fertilisation (IVF) findet die Befruchtung nicht im Körper der Frau statt, sondern „künstlich“ im Labor. Der Frau werden dazu eigene befruchtungsfähige Eizellen entfernt und mit dem Samen des Mannes in einem Glasschälchen zusammengebracht. Erst nach der erfolgreichen Fertilisation in Vitro (lat. Befruchtung im Glas) werden bis zu drei befruchtete Eizellen wieder in die Gebärmutter der Frau eingepflanzt.

Präimplantationsdiagnostik
Nach Angaben des Bundesamts für Gesundheit ist die Präimplantationsdiagnostik (PID) ein Verfahren zur genetischen Untersuchung von Embryonen, welches in den ersten Tagen nach der Zeugung durchgeführt werden muss. Dieses Verfahren ist nur möglich, wenn die Befruchtung ausserhalb des weiblichen Körpers, in einem medizinischen Labor erfolgt. Ziel der PID ist die Auswahl von Embryonen, im Hinblick auf erblich bedingte Krankheiten, die eine Schwangerschaft gefährden könnten.

Fakten zur künstlichen Befruchtung

Nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz von 2001 darf ein „künstliches“ Fortpflanzungsverfahren nur dann angewendet werden, wenn damit die Unfruchtbarkeit eines Paares überwunden werden soll und andere Behandlungsmethoden, wie Hormontherapie, versagt haben.

In der Schweiz gibt es zurzeit 26 bewilligte Zentren für Fortpflanzungsmedizin in 11 Kantonen, die lediglich In-Vitro-Fertilisationen (IVF) zur künstlichen Befruchtung durchführen dürfen. Eispende, Embryonenspende, Leihmutterschaft, Präimplantationsdiagnostik und das Einfrieren von Embryonen sind verboten. Zudem dürfen in der Schweiz nur gerade so viele Embryonen im Reagenzglas entwickelt werden, wie man der Patientin sofort wieder einpflanzt. Eine Selektion der „fittesten“ Embryonen ist verboten. Eine Diagnose der Embryonen darf erst im Mutterleib stattfinden. Eine Abtreibung nach einer IVF ist, wie bei einer normalen Schwangerschaft, gestattet.

Die Erfolgsraten einer IVF liegen heute in der Schweiz bei maximal 30 Prozent. Im Ausland können es, wenn man die Eizellspende miteinbezieht, bis zu 60 Prozent sein. Experten erklären sich diese Quoten dadurch, dass den Frauen im Ausland mehr als drei befruchtete Eizellen implantiert werden dürfen. Zudem ist die Präimplantationsdiagnostik in vielen Ländern erlaubt: Allfällige „defekte“ Embryonen werden gar nicht erst verwendet.

Die Kosten für eine Behandlung variieren von Fall zu Fall, sind in der Regel aber recht hoch. Die künstliche Befruchtung durch direkte Injektion der Spermien in die Gebärmutter wird von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet. Es werden jedoch höchstens drei Behandlungszyklen pro Schwangerschaft vergütet. Die IVF mit anschliessendem Embryotransfer (eine sogenannte Behandlungsrunde) hingegen wird von der obligatorischen Krankenversicherung nicht vergütet. Für das Paar mit Kinderwunsch heisst dies konkret Kosten von bis zu 9000 Franken für eine Runde. Bis zur Schwangerschaft können mehrere Behandlungsrunden nötig sein, und manchmal klappt auch dann die Schwangerschaft nicht.

Worüber stimmt das Schweizer Volk am 14.Juni ab?

Am 14.Juni 2015 stimmt die Schweizer Bevölkerung über eine Verfassungsänderung ab. Der geänderte Verfassungsartikel erlaubt die Durchführung der PID unter erfolgsversprechenden Rahmenbedingungen. Zudem dürfen künftig pro Zyklus bis zu zwölf Embryonen entwickelt werden. (Angaben nach BAG)

Designer-Babies vs. Fortschritt

Gegen eine Verfassungsänderung wehren sich Vertreter der katholischen Kirche, Pro-Life-Aktivisten, Behindertenorganisationen sowie die CVP. Die übrigen Parteien haben zu diesem Zeitpunkt noch keine klare Stellung bezogen. Medizin-Experten und Forscher würden eine Verfassungsänderung begrüssen. 

Bei der Pränataldiagnostik wird der Embryo im Mutterleib auf Geburtsfehler wie Trisomie 21 getestet. Sollte eine solche Krankheit bestehen, wird heute schon oft abgetrieben. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Embryo in einer Petrischale oder natürlich gezeugt wurde. Für die Befürworter ist klar: Mit der Legalisierung der PID könnte man schon vor der Schwangerschaft feststellen, ob gewisse Defekte oder Erbkrankheiten Komplikationen verursachen könnten. Das würde der Gesundheit der Mutter zugute kommen und ausserdem den psychischen Druck auf das Paar verringern, da viele Schwangerschaftsabbrüche durch die neue Regelung verhindert werden könnten. 

Für die CVP ist es wichtig, dass die Toleranz gegenüber Behindertenkindern nicht abnimmt. Wenn es zur Norm werde, dass Eltern Kinder mit Trisomie 21 abtreiben, würde die Akzeptanz gegenüber Eltern mit behinderten Kindern abnehmen. 

Streitpunkte entwickeln sich bei den Aussagen über die sogenannten Designer-Babies. Gegner wollen verhindern, dass in Zukunft die Tests auf Augenfarbe oder Intelligenz ausgeweitet werden. Die Befürchtung liegt in der Möglichkeit der „künstlichen Auslese“. Experten ärgern sich über die Medienausdrücke „Kind nach Mass“ oder „Designer-Babies“, da dieser Gesetzesänderung nicht um Genmanipulationen an Embryonen geht, sondern lediglich um die frühzeitige Diagnose bestimmter Krankheiten.

Kommentar schreiben

Die Kommentare werden vor dem Aufschalten von unseren Administratoren geprüft. Es kann deshalb zu Verzögerungen kommen. Die Aufschaltung kann nach nachstehenden Kriterien auch verweigert werden:

Ehrverletzung/Beleidigung: Um einen angenehmen, sachlichen und fairen Umgang miteinander zu gewährleisten, publizieren wir keine Beiträge, die sich im Ton vergreifen. Dazu gehören die Verwendung von polemischen und beleidigenden Ausdrücken ebenso wie persönliche Angriffe auf andere Diskussionsteilnehmer.

Rassismus/Sexismus: Es ist nicht erlaubt, Inhalte zu verbreiten, die unter die Schweizerische Rassismusstrafnorm fallen und Personen aufgrund ihrer Rasse, Ethnie, Kultur oder Geschlecht herabsetzen oder zu Hass aufrufen. Diskriminierende Äusserungen werden nicht publiziert.
Verleumdung: Wir dulden keine Verleumdungen gegen einzelne Personen oder Unternehmen.

Vulgarität: Wir publizieren keine Kommentare, die Fluchwörter enthalten oder vulgär sind.

Werbung: Eigenwerbung, Reklame für kommerzielle Produkte oder politische Propaganda haben keinen Platz in Onlinekommentaren.

Logo von umweltnetz-schweiz

umweltnetz-schweiz.ch

Forum für umweltbewusste Menschen

Informationen aus den Bereichen Umwelt, Natur, Ökologie, Energie, Gesundheit und Nachhaltigkeit.

Das wirkungsvolle Umweltportal.

Redaktion

Stiftung Umweltinformation Schweiz
Eichwaldstrasse 35
6005 Luzern
Telefon 041 240 57 57
E-Mail redaktion@umweltnetz-schweiz.ch

Social Media

×

Newsletter Anmeldung

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und melden Sie sich bei unserem Newsletter an.