Zusatzstoffe werden Nahrungsmitteln beigemischt, um den Nährwert, die Beschaffenheit oder Haltbarkeit zu verlängern sowie den Geruch oder Geschmack anzupassen. Gemäss dem EU-Lebensmittelrecht, welches die Schweiz übernommen hat, muss der Zusatzstoff gesundheitlich unbedenklich sowie technologisch notwendig sein und der Verbraucher darf nicht getäuscht werden.
Verwendung
Zusatzstoffe sind entweder natürlichen oder künstlichen Ursprungs. Natürliche Stoffe werden dabei aus Pflanzen oder Tieren gewonnen. Hier finden Sie eine Auswahl der Zusatzstoffe. Sie sind nicht abschliessend aufgeführt. Eine vollständige Liste finden Sie im Artikel “Liste der zugelassenen Zusatzstoffe“.
Kategorie | ab E-Nr. | Beschreibung | Problematik |
Farbstoffe | E100 | Verleihen dem Produkt Farbe; Bei natürlichen Farbstoffen keine E-Deklaration, bei künstlichen Stoffen Pflicht | Besonders problematisch sind die Stoffe: E102, E122, E123, E127 (v.a. in Süsswaren) |
Konservierungsstoffe | E200 | Wachstum von Pilzen, Fäulnis- oder Gärungserregern wird verhindert | Benzoesäure in Verdacht, Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsdefizite bei Kindern zu fördern (E210-219); Künstl. Sulfate können Durchfall, Kopfweh, Migräne, Asthma, Übelkeit auslösen (E220-228); Konservierungsstoffe mit antibiotischer Wirkung (werden auch als Arznei eingesetzt: E234, E235, E239 |
Säuerungsmittel | E260 | Auch Säureregulatoren, Stabilisatoren genannt, müssen nicht mit E-Nummern deklariert werden | Borsäure darf nur noch bei Kaviar eingesetzt werden, wird aber noch in der Kosmetik verwendet (E284); E285 ist künstliche Verbindung mit Borsäure |
Antioxidantien | E300 | Hemmen Oxidation von Fetten und bewahren fetthaltige Nahrungsmittel vor dem Ranzigwerden | E320-321 (v.a. in Kaugummi, Apéro-Knabbereien, Frittierfetten); E338-341 behindert in hohen Dosen Aufnahme von Mineralstoffen, Auslöser von Hyperaktivität (in Schmelzkäse, Fleisch-/Fischerzeugnis, Backwaren, Cola) |
Verdickungs-, Gelier-, Feuchthaltemittel | E400 | Binden, verdicken oder halten Produkt feucht, Deklaration nur mit Sammelbegriff notwendig | Viele der Verdickungsmittel können tierischen Ursprungs sein |
Emulgatoren | E430 | Verbinden Fett/Öle mit Wasser, nur als Sammelbegriff deklarationspflichtig | Viele Emulgatoren können tierischen Ursprungs sein. Können auch gentechnisch hergestellt sein (E470-479; E491-495) |
Festigungsmittel | E520 | Verleihen Zellgewebe von Obst/Gemüse Festigkeit | E520-523 Aluminiumsulfat-Verbindungen: Aluminiumbelastung des Körpers möglich |
Geschmacksverstärker | E620 | Verstärken den Geschmack | E620-625 Glutamate, können für Asthma, Migräne, allergische Reaktion verantwortlich sein, sehr oft verwendet |
Süssungsmittel | E950 | Statt Zucker wird Süssungsmittel verwendet, oft in ‘light‘-Produkten | E951 Aspartam (siehe Artikel “Aspartam – Süssstoff mit Nebenwirkung“; E952-954 |
Weiter sind auch Zusätze wie Trennmittel (verhindert das Verkleben), Antiklumpmittel (erhält Rieselfähigkeit), Schaumverhüter (verhindert/verringert Schaum), Überzugsmittel (lassen Oberfläche glänzen), Gase, Schmelzsalze, Stärke oder Aromen möglich.
Bio und Zusatzstoffe
Gemäss Bio Suisse wird, wenn immer möglich, auf Zusatzstoffe in zertifizierten biologischen Produkten verzichtet. Produktspezifisch sind dennoch einige Zusatzstoffe zugelassen. Diese müssen aber natürlichen Ursprungs sein und ohne Anwendung von Gentechnologie. Insgesamt sind rund 60 Stoffe für gewisse Produkte zugelassen. (Die ausführliche Liste zu den zugelassenen Stoffen finden Sie auf untenstehendem Link von Bio Suisse.)
Problematik der aktuellen Gesetzeslage
- Aromastoffe gelten nicht in erster Linie als Zusatzstoffe, obwohl sie aus chemischen Stoffen bestehen. Dabei sind über 2000 Stoffe zugelassen. Wo früher noch zwischen naturidentischen (analog einem natürlichen Stoff künstlich hergestellt, z.B. Vanillin) und natürlichen Stoffen unterschieden wurde, ist dies heute für den Konsumenten nicht mehr ersichtlich. Rein künstliche Stoffe unterliegen einer Zulassungspflicht. Natürliche Stoffe müssen aber nicht auf Gesundheitsfolgen untersucht werden (dies beinhaltet zum Beispiel auch den aus Sägespanen hergestellten Erdbeergeschmack).
- Technische Hilfsstoffe und Enzyme, welche nur bei der Verarbeitung verwendet und wieder “ausreichend“ entfernt werden (so gut es geht), müssen nicht auf der Verpackung deklariert werden. Es können somit Rückstände in den Produkten verbleiben.
- Gentechnik in Lebensmitteln ist in Europa und der Schweiz vielfach nicht akzeptiert. Eine Vielzahl von Zusatzstoffen wird jedoch von gentechnisch veränderten Mikroorganismen produziert (z.B. E101). Dieser indirekte Zusammenhang mit Gentechnik muss nicht deklariert werden.
- Der zunehmend schlechte Ruf von Glutamat liess die Hersteller auf Hefeextrakt ausweichen. Wer auf Hefeextrakt ausweicht, kann sein Produkt “ohne Geschmacksverstärker“ anpreisen, obwohl Hefeextrakt dabei dieselbe Funktion zukommt. Die Wirkung von Hefeextrakt auf den menschlichen Organismus ist nicht bekannt.
- Die aus Tieren hergestellten Zusatzstoffe müssen nicht explizit als solches auf dem Produkt gekennzeichnet werden. Dies ist insbesondere für Vegetarier/Veganer problematisch. Eine ausführliche Liste ist auf untenstehendem Link (Coop) einsehbar.
Zusatzstoffe sind sehr umstritten: Während Einzelfälle und zahlreiche Studien die schädliche Wirkung von Zusatzstoffen bei Lebensmitteln aufzeigen, versichert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, dass die Stoffe gründlich untersucht werden. Dennoch weisen sie ebenfalls daraufhin:
“Zusatzstoffe in Lebensmitteln können bei einigen Menschen Unverträglichkeiten hervorrufen.“
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Das Vermeiden von Zusatzstoffen grenzt an ein Ding der Unmöglichkeit. Werden Sie sich dennoch bewusst, dass chemische Zusatzstoffe schädlich sein können, und bevorzugen Sie biologische oder möglichst unverarbeitete Produkte, um weniger Stoffen ausgesetzt zu sein. Weitere Informationen bieten die Bücher “Chemie im Essen. Lebensmittel-Zusatzstoffe. Wie sie wirken, warum sie schaden“ von Hans-Ulrich Grimm (Knaur Verlag) und “E-Nummern & Zusatzstoffe“ von Erich Muskat, Ibrahim Elmadfa und Doris Fritzsche (GU Verlag).
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Aromat: E621 (Geschmacksverstärker), E552 (natürliches Trennmittel), Hefeextrakt, Pilzextrakt. Quelle: Isabelle Vieli
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Balisto: Glukosesirup, Oligofruktose, E1400 (Füllstoff und Verdickungsmittel), E422 (künstlicher Stabilisator), E341 (Tricalciumphosphat, dito E339), Aromen, Aromaextrakte, E322 (häufige Auslöser von Migräne, Asthma, allerg. Reaktionen). Quelle: Isabelle Vieli
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Caramelköpfli: E407 (siehe Vanillecrèmepulver), E412 (nat. Verdickungsm.), E160a (siehe Vanillecrèmepulver), E101 (nat. pflanzl. Stoff), Vanillin (Aroma, naturidentisch), Glukose-Fruktose-Sirup (süsser & industriell hergestellter Zucker), E471 (natürlicher Emulgator, kann tierischen/genetischen Ursprungs sein)
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Mars: Glukosesirup, Aromaextrakte (Vanille, Gerstenmalzextrakt), E322 (häufige Auslöser von Migräne, Asthma, allerg. Reaktionen). Quelle: Isabelle Vieli
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Quick Soup: E621 (Geschmacksverstärker, häufiger Auslöser von Migräne, Asthma, allergischen Reaktionen), Hefeextrakt, E627 (Geschmacksverstärker), E631 (Geschmacksverstärker), Aroma, Fleischextrakt, Gerstenmalzextrakt, E330 (auf Abfällen der Zuckerindustrie gewonnen). Quelle: Isabelle Vieli
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Vanillecrèmepulver: E1422 (Verdickungsmittel), E407 (nat. Verdickungsmittel aus Rotalgen), E450 (künstlich hergest., in hohen Dosen verhindert es die Aufnahme von Stoffen), E339 (behindert in höheren Dosen Aufnahme von Stoffen, im Verdacht, Auslöser von Hyperaktivität zu sein), E160a (Färbemittel), Vanilleextrakt. Quelle: Isabelle Vieli
https://www.umweltnetz-schweiz.ch/themen/gesundheit/2317-chem-food-die-chemie-in-unseren-lebensmitteln.html#sigProId98a74d4772
Weiterführende Informationen/Quellen:
Coop, Alle Zusatzstoffe auf einen Blick
Bio Suisse, Zusatzstoffe
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Zusatzstoffe
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