Die Parlamentarier verpassten es ein weiteres Mal, ein griffiges Instrument zur Reduktion von Treibhausgasen einzuführen. Die Initiative, welche eine Obergrenze des CO2-Ausstosses von 250g/km (ca. 11l/100km) und eine Gewichtsbegrenzung von 2,2 Tonnen vorsieht wurde mit einer grossen Mehrheit zur Ablehnung empfohlen. Die Argumente, die dagegen vorgebracht wurden, waren der Eingriff in die persönliche Freiheit, die anstehende Revision des CO2-Gesetzes sowie die Notwendigkeit dieser Fahrzeuge für gewisse Regionen und Berfustätigkeiten. Dieses letzte Argument wurde jedoch vom Initiativkomitee immer wieder dadurch entkräftet, dass Personen, welche wirklich ein Auto mit 4x4 und viel Kraft zur Ausübung ihres Berufes brauchen dieses selbstverständlich auch fahren dürfen. Nichtsdestotrotz wurde auch diese Begründung mit Erfolg vorgebracht.
Ergebnis dieser vierstündigen Debatte war, dass man sich darauf einigte, der Kommission den Auftrag zu geben, einen Gegenvorschlag zur Initiative auszuarbeiten. Dieser soll zugleich das Kernstück der CO2-Gesetzrevision sein und den durchschnittlichen Ausstoss auf 130g/km bis 2015 reduzieren. Das bedeutet, dass nach wie vor alle Autos auf Schweizer Strassen verkehren dürfen, lediglich der Durchschnitt ihrer CO2-Emissionen darf 130g/km nicht überschreiten.
Somit hat die Schweiz weiterhin europaweit eine der laschesten Emissionsbegrenzungen bei dem gleichzeitig höchsten CO2-Ausstoss im Privatverkehr.
Und das wiederholt vorgebrachte Argument, dass die Schweiz global gesehen – mit einem Anteil von 1 Promille an den weltweiten Emissionen – keine Rolle spiele, darf man nicht gelten lassen.
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