In der Schweiz nehmen rund 400 Unternehmen am Handel mit CO2-Emissionsgutschriften teil. Sie haben sich zur Begrenzung ihrer Emissionen verpflichtet und sind daher von der CO2-Abgabe befreit. Diesen Unternehmen teilt der Bund in der Zeitperiode, in der sie von der CO2-Abgabe befreit sind (i.d.R. 2008 bis 2012), jedes Jahr Emissionsrechte zum Ausstoss von CO2 zu. Die Menge bemisst sich nach dem Begrenzungsziel des Unternehmens.
Im Juni letzten Jahres waren die seit 2008 befreiten Unternehmen erstmals aufgefordert, Emissionsgutschriften im Umfang ihrer CO2-Emissionen des Jahres 2008 zu entwerten. Diesen Juni mussten diese Unternehmen - und erstmals auch die erst seit 2009 befreiten Unternehmen - Emissionsgutschrif-ten für ihre CO2-Emissionen des Jahres 2009 entwerten. Die Unternehmen führen diese Entwertung selber durch, indem sie im Nationalen Emissions-handelregister Gutschriften von ihrem Konto an das BAFU übertragen. An-hand der entwerteten Emissionsgutschriften prüft das BAFU, ob die Unter-nehmen auf Zielkurs sind (siehe auch Faktenblatt).
Die Bilanz des Berichtsjahres 2009 zeigt: Die Unternehmen haben die zuläs-sige Gesamtmenge von 3,1 Mio. Tonnen unterschritten und effektiv nur rund 2,6 Mio. Tonnen CO2 emittiert. Sie übertreffen somit insgesamt das Begren-zungsziel. Damit setzt sich der Trend aus dem Jahr 2008 fort. Bereits damals hatten die befreiten Unternehmen ihr Begrenzungsziel um gut 0,4 Mio. Ton-nen CO2 übertroffen.
Diese Übererfüllungen zeigen, dass die Unternehmen ihre Verpflichtung ge-genüber dem Bund ernst nehmen und teilweise bereits frühzeitig in Redukti-onsmassnahmen investiert haben. Auch im konjunkturell schwachen 2009 konnten die Unternehmen insgesamt ihre CO2-Intensität verbessern. Die CO2-Intensität setzt die effektivern CO2-Emissionen ins Verhältnis zu einem hypothetischen CO2-Ausstoss ohne Reduktionsmassnahmen. Dank des Emissionshandelssystems können die Unternehmen die überschüssigen Emissionsrechte nun am Markt verkaufen oder zur Deckung künftiger Emissi-onen aufbewahren. Viele Unternehmen haben mit der Stiftung Klimarappen einen Vertrag abgeschlossen, um überschüssige Emissionsrechte abzutreten. Der Klimarappen rechnet sich diese Emissionsrechte als inländische Mass-nahmen an.
Quellen:
Bundesamt für Umwelt
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