Am 16. Mai haben die Kantone Kantone Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden, Bern, Graubünden, Obwalden sowie Tessin, Uri und Zug die Feuerverbote aufgehoben. St. Gallen, Glarus und Waadt sowei das Fürstentum Liechtenstein haben diese am 17. Mai aufgehoben.
Da die Niederschlagsmengen in weiteren Gebieten die Lage nicht deutlich entschärft haben, gelten in den Kantonen Aargau, Solothurn und in beiden Basel noch bedingte Feuerverbote. In den übrigen Kantonen werden die Verbote und Einschränkungen bis auf weiteres aufrechterhalten. Die Tabelle des Bundesamtes für Umwelt über Gefahrenstufen und Massnahmen bezüglich Waldbrandgefahr bietet eine Übersicht über die Lage in den Kantonen.
Die allgemeinen Regeln des BAFU wie Waldbrände verhindert werden können, gelten immer noch:
- Feuerverbote unbedingt einhalten!
- Feuer im Freien nur mit grösster Vorsicht entfachen oder das Feuern im Freien ganz unterlassen.
- Informationen im Internet, Radio und Fernsehen sowie Zeitungen beachten.
- Brennende Zigaretten und Zündhölzer nie sorglos wegwerfen.
- Beim Grillieren möglichst eingerichtete Feuerstellen verwenden und nicht auf dem nackten Boden feuern.
- Entfachte Feuer immer beachten und allfälligen Funkenwurf sofort löschen.
- Feuerstellen und deren Umgebung nur im absolut gelöschten Zustand verlassen.
- Bei starken und böigen Winden auf Feuer im Freien unbedingt verzichten.
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