Gibt es bald eine Littering-Gebühr?

03 Mai 2013

Kaum wird es Frühling, verweilen und verpflegen sich die Leute gerne unter freiem Himmel. Doch damit häufen sich in den Städten und auf den Wiesen über Land auch die Zigarettenstummel, Alu-Dosen und Take-Away-Verpackungen. Künftig will man in Schweizer Städten mit einer Littering-Gebühr gegen dieses Abfallverhalten vorgehen.

Gemäss einer Studie des BAFU (Bundesamt für Umwelt) verursacht das Littering – „unbedacht oder absichtlich fallen und liegen gelassene Abfälle“ – in der Schweiz jährliche Kosten von rund 200 Millionen Franken. Dabei  führt allein das Aufräumen von Müll aus der „fliegenden Verpflegung“ (Take-Away Verpackungen, Getränkedosen- und Flaschen) im öffentlichen Raum in den Schweizer Gemeinden zu Entsorgungskosten von rund 77 Millionen Franken pro Jahr. Allein die Zigarettenstummel kosten die Städte weitere 35 Millionen Franken.

Um die Abfallberge einzudämmen, plant der Schweizer Städteverband bereits seit längerem die Einführung einer Littering-Gebühr, welche z.B. auf Take-Away-Verpackungen oder Zigarettenschachteln erhoben werden soll. Ein erster Vorstoss der Stadt Bern, eine solche Gebühr einzuführen, scheiterte jedoch 2012 am Bundesgericht. Die Taxe wurde als unzulässig erachtet, da sie zu allgemein formuliert gewesen sei und dem Verbraucherprinzip widersprochen habe. Jetzt beabsichtigt das BAFU, eine Littering-Taxe in die Abfallgebühren-Richtlinien zu integrieren, mit dem Fernziel, „eine für alle Kantone kopierfähige Form einer solchen Gebühr im Sinne einer Littering-Bonus-Malus-Regelung zu finden“ Dabei soll eine Gebühr erarbeitet werden, die dem Verbraucherprinzip möglichst nahe kommt und sich z.B. an der Zahl der verkauften Verpackungen von Verpflegungs-Anbietern misst. Besondere Bemühungen zur Abfallreduktion werden damit belohnt, dass die entsprechenden Unternehmen von der Gebühr befreit werden.

Allein das Aufräumen von Müll durch die „fliegende Verpflegung“ belastet die Schweizer Gemeinden mit jährlichen Entsorgungskosten von rund 77 Millionen Franken.

Neben der Unternehmenstaxe will der Städteverband auch die Verbraucher in die Pflicht nehmen und auf Aludosen, Glas- und PET-Flaschen einen „Littering-Rappen“ erheben. Eine vorgezogene Entsorgungsgebühr für Zigarettenpäckli ist ebenfalls vorgesehen.

Die Interessengemeinschaft für eine saubere Umwelt (Igsu), die sich die letzten Jahre stark gegen das Littering eingesetzt hat, zeigt Verständnis für die Idee der Gemeinden. Dennoch setzt sie statt auf eine Gebühr auf ein „sauberes“ Verhalten der Bevölkerung. Damit konnte das Litteringproblem in den letzten Jahren aber offensichtlich trotz den zahlreichen Informationskampagnen nicht gelöst werden. Obwohl die neue Gebühr auch die „unschuldigen“ Verbraucher in Mitleidenschaft ziehen würde, dürfte sie die einzig wirksame Möglichkeit sein, die Wegwerfmentalität zu bekämpfen. Der Fakt, ein paar Rappen mehr für die Getränke-Dose oder das Zigarettenpäckli zu bezahlen, könnte zudem das Gesundheitsbewusstsein der Menschen fördern. Zusätzlich liesse sich damit der übermässige Konsum von Getränken in PET-Flaschen reduzieren. Die unzähligen Verpackungen verursachen so oder so – ob weggeworfen oder korrekt entsorgt – hohe Abfallkosten und Umweltbelastungen.

Weiterführende Infos
www.littering.ch
BAFU – Themenseite Littering

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