Manch einer löffelt das „abgelaufene“ Joghurt unberührt aus, während es beim anderen unangetastet in den Abfall wandert. Dieses Verhalten führt unter anderem zur grossen Verschwendung an Lebensmitteln in der Schweiz – 289 Kilo Lebensmittel pro Jahr und Person.
Bei empfindlichen Produkten wie Fleisch oder Fisch wird ein Verbraucherdatum („zu verbrauchen bis“) angegeben, nach dessen Ablauf der Konsum nicht mehr zu empfehlen ist. Das Mindesthaltbarkeitsdatum („mindestens haltbar bis“) steht hingegen für Produkte, die relativ lange haltbar sind. Laut dem Berner Kantonschemiker Etter lässt sich bei diesen Lebensmitteln die genaue Haltbarkeitsdauer nicht voraussagen. Daher entscheiden die Hersteller selbst, was für ihr Produkt noch gut ist. Die Frist variiert je nach Detailhändler gewaltig: Weissmehl beispielsweise in der Migros ist mindestens ein Jahr haltbar, bei Denner nur sechs Monate.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gibt an, bis wann der Hersteller Garantie dafür übernimmt, dass das Produkt noch einwandfrei ist. Kein Wunder also, dass die Produkte in den meisten Fällen über das Datum hinaus noch geniessbar sind – schliesslich wollen die Hersteller Imageschäden um jeden Preis verhindern. Hinzu kommt, dass ein knapp angelegtes Datum den Konsumenten schneller zurück in den Laden führt.
Doch woher weiss man, dass die abgelaufenen Produkte noch gut sind? In der Regel sind insbesondere lang haltbare Lebensmittel wie Nudeln, Konfitüren, Tütensuppen oder Konserven über den Ablauf des MHD konsumierbar. Auch Mineralwasser, Saft und Bier sind nach Ablauf meist noch mehrere Monate geniessbar. Tiefkühlkost ist ebenfalls mehrere Monate länger als angegeben haltbar, sofern sie nicht zwischendurch aufgetaut wurde.„Die Haltbarkeitsfrist von Lebensmittel liesse sich um 40 Prozent verlängern“.
Martin Müller, Präsident Deutscher Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure
Am besten verlässt man sich im Zweifelsfall auf seine Nase und seinen prüfenden Blick. Sind Plastikverpackungen beschädigt, eingeschrumpft oder aufgebläht (zum Beispiel bei Joghurts) sollte der Inhalt nicht mehr verspeist werden. Auch von aufgeblähten Konservendosen ist abzuraten.
Kritische Konsumierende haben der Lebensmittelverschwendung den Kampf angesagt so auch die Grüne Nationalrätin Aline Trede. Sie fordert vom Bundesrat einen Masterplan, mit dem diese Verschwendung bis 2020 um rund 80% reduziert werden sollte. Sie schlägt hierzu vor, dass Detailhändler abgelaufene Produkte weiterhin in speziellen Regalen verkaufen und Restaurants spezielle Gerichte aus abgelaufenen Produkten zubereiten sollten. Ob dieser Vorschlag in der Praxis funktionieren würde, ist allerdings fraglich.
In der EU wird zurzeit die Abschaffung des MHD für Produkte wie Teigwaren, Reis, Salz oder Kaffee diskutiert. Dies könnte allerdings auch das Gegenteil bewirken: Noch lange haltbare Produkte würden eventuell im Zweifelsfall erst recht weggeworfen, da jeglicher Anhaltspunkt für die Haltbarkeit fehlt. Besser funktionieren könnte eine Idee der Briten: Sie führten das Datum „best before“ ein. Der Konsument weiss, dass das Produkt bis zu diesem Datum am besten ist – danach aber immer noch gut.
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