Der Ursprung der IP liegt im integrierten Pflanzenschutz und wurde von der Internationalen Organisation zur biologischen und integrierten Bekämpfung schädlicher Tiere und Pflanzen begründet, welche diesen Terminus wie folgt definiert: „Die IP ist ein landwirtschaftliches System zur Nahrungsmittelerzeugung, das die natürlichen Ressourcen und Mechanismen auf das Höchstmögliche ausschöpft und langfristig eine durchführbare und verträgliche Landwirtschaft ermöglicht.“
In der Schweiz wurde 1989 die "Schweizerische Vereinigung der integriert produzierenden Bauern" gegründet. Sie gehört heute zu den wichtigsten landwirtschaftlichen Produzenten- und Vertriebsorganisationen. Anlass für die Gründung war die damalige Landwirtschaftspolitik des Bundes, die Ende der 1980er Jahre produktionsabhängige Hilfen weitgehend durch flächenbezogene Direktzahlungen ersetzte. Dies führte unter anderem dazu, dass die Mehrleistungen zahlreicher Landwirte (z.B. eingeschränkter Einsatz chemischer Spritz- und Düngemittel, mehr Flächen für Tiere) nicht mehr oder nur noch ungenügend entschädigt wurden.
IP-SUISSE, mit dem Label des Marienkäfers, setzt sich somit für eine ökologisch und ökonomisch ausgewogene Schweizer Landwirtschaft ein. Aber was steckt genau dahinter? Worin liegt der Unterschied zur konventionellen Landwirtschaft?
IP-SUISSE, mit dem Label des Marienkäfers, setzt sich für eine ökologisch und ökonomisch ausgewogene Schweizer Landwirtschaft ein.
Der Ausdruck „Integrierte Produktion“ ist, im Gegensatz zu „kontrolliert biologischem Anbau“ rechtlich nicht geschützt. Wobei allerdings mit der Revision des Landwirtschaftsgesetzes 1992 die von der IP-SUISSE propagierte integrierte Produktion rechtlich als eine Produktionsform anerkannt wurde und deren besondere ökologischen Leistungen abgegolten werden sollen. Allerdings splittete sich IP- SUISSE davon ab und setzte sich, zusammen mit Umwelt- und Konsumentenorganisationen für eine integrierte Produktion ein, mit deren ökologischen Leistungen man auf den Märkten mittels eines Labels, dem Marienkäfer, einen Mehrpreis zu realisieren versuchte. Der Bund hingegen ersetzte in seiner Gesetzgebung das Prinzip der integrierten Produktion durch den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN). Dieser bildet die Grundlage für bestimmte Direktzahlungen und beinhaltet verschiedene Massnahmen, die erfüllt sein müssen um diese Zahlungen zu erhalten (vgl. AfA).
Bauern und Bäuerinnen, welche nach IP- SUISSE Richtlinien anbauen, sind freiwillige Mitglieder der Vereinigung und verpflichten sich nach diesen Anforderungen zu wirtschaften. Werden die Richtlinien nicht (mehr) erfüllt, wird entweder die Aufnahme verweigert, Sanktionen vergeben oder die Mitgliedschaft gekündigt.
Die Labelproduzentinnen und –produzenten verpflichten sich somit, Massnahmen zum Erhalt der Biodiversität und zum Ressourcenschutz durchzuführen. Beispiele dafür sind Erhöhung der Strukturvielfalt auf ökologischen Ausgleichsflächen (z.B. Hecken, Steinhaufen), Anbau von Sommergetreide, spezifisches Brachemanagement, Verzicht auf Kreiselmäher zum besseren Schutz von Tieren, Brutplätze für Feldlerchen etc.
Aber welche Unterschiede, abgesehen von den ökologischen Schwerpunkten, gibt es noch zur konventionellen Bewirtschaftungsform?
Zum einen muss sowohl die Produktion und Verarbeitung sämtlicher Produkte in der Schweiz stattfinden, zum anderen müssen auch die Tiere der Gattungen Rindvieh, Schweine, Schafe und Ziegen sowie Hausgeflügel grundsätzlich in der Schweiz geboren und gehalten worden sein. Das angebaute Brotgetreide muss im Rahmen des Extenso-Programmes, also extensiv angebaut werden, wobei Fruchtfolgen empfohlen werden. Bei der Extenso-Produktion von Getreide wird vollständig auf den Einsatz von Wachstumsregulatoren, Fungiziden und Insektiziden verzichtet; Herbizide sind jedoch erlaubt. Im Gegensatz zum extensiven Brotgetreideanbau darf Futtergetreide intensiv produziert werden. Auch sind Pflanzenschutzmittel zur Distel- und Ackerschachtelhalmbekämpfung erlaubt, ebenso wie das Düngen mit mineralischen Düngern, wobei die Düngemengen genau berechnet werden müssen. IP-SUISSE empfiehlt, nur in der Schweiz produzierten oder verarbeiteten Stickstoff-Dünger einzusetzen.
Im Bereich der Tierhaltung und –produktion erstreben die Anforderungen zur Fütterung der Nutztiere im Rahmen des IP-SUISSE Labels eine artgerechte und gesunde Entwicklung der Tiere und marktkonforme, für den Konsumenten „unbedenkliche Schlachtkörper“. Die Vertragspartner setzen für die Fütterung der Nutztiere nur Futtermittel von Lieferanten ein, welche von der Agroscope (Eidgenössische Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt) zugelassen sind. Ebenso muss der Anteil Schweizer Getreide in den Futtermitteln mindestens 50 % betragen.
In der Tierhaltung von Rindern, Mastkälbern, Schweinen, Lämmern, Geflügel, Kaninchen und Legehennen gelten allerdings nur die gesetzlichen Mindestanforderungen. Die Tiere dürfen zweimal im Jahr mit Antibiotika behandelt werden, wobei dies mit Einschränkungen verknüpft ist.
IP-SUISSE unterstützt und fordert den Erhalt von Biodiversität und Ressourcenschutz durch aktive Förderungen. Dem Einsatz von mineralischen Düngemitteln und den minimal Anforderungen in der Tierhaltung kann man aber kritisch gegenüber stehen. Dennoch, entscheidet man sich als Verbraucher für Produkte mit dem Marienkäfer- oder dem TerraSuisse-Label (bei Migros werden unter diesem Symbol die IP-Produkte verkauft), unterstützt man die hiesige Artenvielfalt und die regionalen Bäuerinnen und Bauern, die sich für eine ökologischere Landwirtschaft einsetzen.
Interessante Links:
Homepage der Organisation IP Suisse
Homepage von TerraSuisse
Archiv für Agargeschichte: Findmittel mit einer kurzen Übersicht über die Geschichte von IP Suisse
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