Ratgeber: Welche Pflanzen dürfen gepflückt werden?

Wir haben wohl alle schon mal einen Blumenstrauss gepflückt. Doch wissen wir eigentlich, welche Pflanzen wir wo pflücken dürfen? Wir zeigen, worauf zu achten ist.

Es ist ein schöner Sommertag, wir wandern über eine farbenfrohe Bergwiese. Da kann es uns schon mal reizen, ein paar der prächtigen Blumen zu einem Blumenstrauss zusammenzustellen und mit nach Hause zu nehmen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Und wenn ja, dürfen wir alle Pflanzen pflücken?

Blumenpflücken in der Natur ist grösstenteils gestattet. Nicht erlaubt ist es meistens in Naturschutzgebieten. Auf maps.geo.admin.ch ist ein grosser Teil der Schweizer Schutzgebiete abgebildet. Sie sind schweizweit einheitlich ausgeschildert.

Weiter gibt es kantonale und kommunale Schutzgebiete. Kantonale Schutzgebiete sind auf den Webseiten der Kantone ersichtlich oder zumindest aufgelistet. Kommunale Karten sind hingegen grösstenteils nicht im Internet zu finden, können aber bei Interesse von der Gemeinde angefragt werden.

Zudem gibt es noch von Gemeinnützigen Organisationen – Pro Natura, Smaragd, Naturschutzvereinen – betreute Schutzgebiete, die dann aber meist auch klar ausgeschildert und mit einsehbaren Verhaltensregeln markiert sind.

Selbst wenn wir uns nicht in einem Naturschutzgebiet befinden, ist es gut möglich, dass die auffallend schöne Pflanze, mit der wir unseren Blumenstrauss verschönern wollen, selten oder geschützt ist. Von den rund 2‘600 in der Schweiz klassifizierten Gefässpflanzen erscheinen 28 % auf der Roten Liste. Rund 11% der gefährdeten Moose und Gefässpflanzen sind geschützt. Eine Auflistung der geschützten Pflanzen findet sich in Anhang 2 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz. Bei der Bestimmung der Pflanzen helfen physische Pflanzenführer, infoflora.ch oder Pflanzenapps wie PlantNet.                                               

Auch an Orten, an denen das Blumenpflücken erlaubt ist, sollten wir von jeder Art noch Blüten stehen lassen. So können sie sich noch weiter vermehren. Die Pflanzen sollten ausserdem weder sehr früh noch sehr spät im Jahr gepflückt werden, denn in diesen Zeiten sind das Blütenangebot und dadurch die Nahrung für die Insekten sehr knapp. Damit die Wiesen nicht zertreten werden, “pflücken“ wir nur am Rand der Wiese. Blumen “pflücken“ kann ausserdem Schaden anrichten, wenn wir beim Abreissen die Wurzel mit ausreissen. Deshalb sollten die Blumen besser geschnitten werden – mit einer Schere oder einem Messer.

Damit wir die naturverträglich geschnittenen Blumen zuhause möglichst lange geniessen können, schneiden wir die Stile am besten nochmals neu an. In der Nacht stellen wir sie auf den Balkon, denn sie mögen am liebsten eine Temperatur von 7 bis 10 Grad. Sind die Blumen getrocknet, können wir sie immer noch als Dekoration verwenden. Im Internet findet sich dafür reichlich Inspiration.

Als Faustregel soll gelten, dass wir auch beim Blumenpflücken Mass halten. Bevor wir uns an den schönen Blüten bedienen, versichern wir uns kurz, dass wir uns nicht gerade in einem Naturschutzgebiet befinden. Danach treiben wir keinen Raubbau, sondern lassen für die Insekten und nachkommende Besucher einen grösseren Teil der Blumen stehen.

 

 

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