Rund 530'000 registrierte Hunde leben derzeit in der Schweiz – Tendenz steigend. Mehr als die Hälfte dieser Tiere stammt aus dem Ausland: Im letzten Jahr wurden fast 31'000 Hunde legal importiert – eine Rekordzahl – hinzu kommen mindestens 7'600 illegal eingeführte. Dies führte im Frühjahr 2020 zu doppelt so vielen kranken Welpen im Zürcher Tierspital als noch vor Corona.
Tierschutzwidrig, aber lukrativ
Unverzollt, mittels konspirativer Übergabe im grenznahen Ausland oder als mitreisende Heimtiere: So gelangen die Hunde illegal über die Schweizer Grenze. Zahlreiche Züchter und Händlerinnen haben dabei ihre Hände im Spiel. Täuschungen durch Internetseiten mit Schweizer Domaine, wie beispielsweise welpenkaufen.ch, lassen die Käufer unwissend. Etwa jeder fünfte Hund des Tierspitals Zürich stammt momentan von dieser slowakischen Plattform, auch bekannt unter dem Namen Elitdog. Eine Hündin wird dort bis zu dreimal im Jahr gedeckt – mehr ist biologisch gar nicht möglich. In Schweizer Zuchten ist nur eine Deckung jährlich erlaubt. Beliebt sind die ausländischen Hunde trotzdem, nicht nur da sie deutlich billiger sind als jene aus der Schweiz, auch für den Transport ist gesorgt: Mit einem Klick auf «Heimlieferung» werden die Jungtiere bequem im Internet nach Hause bestellt. Besonders trendige Kleinrassen wie Chihuahua, Zwergspitz, Französische Bulldogge oder Mops - welche in der Schweiz nicht in einer der Nachfrage entsprechenden Anzahl vorhanden sind – werden zalando-mässig mit wenigen Mausklicken versandt.
Problematisch an diesem kriminellen, aber auch lukrativen Geschäft ist einiges, meint Janine Cirini, Campaignerin bei Vier Pfoten Schweiz: «In Massenzuchten werden die Hündinnen laufend gedeckt und die Trennung der Jungtiere von Mutter und Geschwistern erfolgt in der Regel viel zu früh. Krankheitserreger und Parasiten können sich durch die grosse Anzahl an Tieren rasch verbreiten und die Haltungs- und Transportbedingungen sind meist kläglich. Dies alles führt dazu, dass sowohl die Mutter- als auch die Jungtiere bleibende psychische und körperliche Schäden davontragen. Nicht selten erhält der Empfänger oder die Empfängerin des Tieres in der Schweiz einen bereits kurz nach seiner Ankunft sterbenskranken, illegal importierten Welpen. Neben der emotionalen Belastung, das leidende Tier auf seinem letzten Weg zu begleiten, kommen aufgrund des illegalen Imports und den damit verbundenen verwaltungs- und allenfalls strafrechtlichen Aufwendungen auch hohe Veterinärkosten auf den Tierhalter zu, die den vermeintlich günstigen Kaufpreis bei weitem übersteigen. Kosten in der Höhe von 8’000 Franken und mehr sind dabei kein Einzelfall.»
Politik muss handeln, Kaufende müssen sich informieren
Viele, meist osteuropäische Länder, nutzen die schwachen Gesetze der Schweiz und Österreichs in Bezug auf den Hundehandel aus. Während in den meisten westlichen Ländern Welpen ab einem Alter von 15 Wochen importiert werden dürfen, so sind es bei uns lediglich 8 Wochen. Käufer und Käuferinnen werden daher von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) und vier Pfoten angehalten, sich vor der Anschaffung eines Hundes über dessen Anbieter zu informieren. Bianca Körner, Juristin bei der Stiftung TIR rät: «Ein Kauf sollte grundsätzlich nie ohne vorherige Besichtigung der Zucht oder des in Frage kommenden Tieres getätigt werden. Fällt die Entscheidung auf einen Auslandshund, sollte man sich vorab die Papiere zukommen und diese von Experten prüfen lassen. Anhand der ersten drei Ziffern der Mikrochipnummer können das Herkunftsland des Tieres und die damit verbundenen Einreisevorschriften in Erfahrung gebracht werden. Denn auch wenn das Tier nicht durch die Käuferin oder den Käufer selbst importiert wird, trägt sie oder er am Schluss die Konsequenzen, wenn das Tier mangels korrekter Einfuhr unter Tollwutverdacht steht und im schlimmsten Fall die Euthanasie (Einschläfern) droht.»
Auch auf gesetzlicher Ebene muss gehandelt werden. Während die Importvorschriften momentan primär auf die Verhinderung der Einschleppung von Krankheiten fokussiert, wird das Tierwohl meist ausser Acht gelassen. Verstärkte Grenzkontrollen, eine strengere Regulierung der Einfuhr sowie Transparenz und Rückverfolgbarkeit des Handels werden von der Stiftung TIR gefordert.
Checkliste für den Hundekauf
- Rahmenbedingungen: Vor dem Kauf eines Hundes sollten sich künftige Besitzerinnen gut überlegen, ob sie die nötige Zeit und die finanziellen Mittel für das Halten eines Hundes haben. Ein Hund lebt im Schnitt zwischen 10 und 20 Jahren und muss während dieser Zeit stets betreut werden.
- Inserat: Wird ein Hund über das Internet bestellt, ist der erste wichtige Schritt die Überprüfung des Inserats. Rechtschreibfehler, Übertreibungen, die Vollständigkeit der Informationen über den Hund, verbindliche Angaben über Kontaktpersonen sowie ein angemessener Preis sagen bereits vieles über die Seriosität eines Händlers aus.
- Besuch: Vor dem Kauf sollten der Händler und der Hund unbedingt besucht werden. Dieses Treffen bietet ausserdem die Möglichkeit, wichtige Fragen über die Herkunft, die Haltung und die Gesundheit des Tieres zu stellen. Niemals sollte ein Hund ohne vorgängige Besichtigungen gekauft werden!
- Dokumente: Vor dem Kauf sollten die nötigen Dokumente – Heimtierpass, Impfausweis und Kaufvertrag – gründlich überprüft werden.
- Abholung: Bei der Abholung des Hundes gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Einerseits sollte das Tier gesund und lebhaft sein. Ausserdem sollten alle wichtigen Dokumente an den Käufer weitergereicht werden. Nach der Abholung muss der Kauf des Hundes innert 10 Tagen an AMICUS gemeldet werden.
Weitere, genauere Informationen zum Kauf eines Hundes gibt es beim Zürcher Tierschutz oder auch beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.
Quellen und weitere Informationen:
Srf Dok: Auf der Spur der Hunde-Dealer
Dog Community: “Illegaler” Welpenhandel
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