Die Espoo-Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei Projekten mit voraussichtlich erheblichen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen, die betroffenen Nachbarländer zu konsultieren.
Die Espoo-Konvention wurde im Rahmen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (ECE/UNO) ausgearbeitet, der die Staaten der paneuropäischen Region (Europa, Kaukasus und Zentralasien) sowie die USA und Kanada angehören. 45 Staaten haben die Konvention ratifiziert, darunter auch die Schweiz und ihre Nachbarländer Österreich, Liechtenstein, Italien, Frankreich und Deutschland sowie die Europäische Gemeinschaft. Die Vertragsparteien treten in der Regel alle vier Jahre zu einer Tagung zusammen.
An der Tagung in Genf werden die Staaten vom Stand der Umsetzung des Übereinkommens Kenntnis nehmen und einen Arbeitsplan für die nächsten Jahre beschliessen. Ein Runder Tisch wird sich mit der Anwendung der Espoo-Konvention im Zusammenhang mit der Kernenergie befassen. In der Diskussion wird es insbesondere um Beispiele von Kernkraftwerken in Zentral-, Ost- und Nordeuropa gehen. Zudem wird das Programm der Schweiz vorgestellt, welches das Wissen über die Umweltverträglichkeitsprüfung in den Ländern Zentralasiens und Aserbaidschan stärken soll. Diese Länder gehören zur Stimmrechtsgruppe der Schweiz im globalen Umweltfonds (GEF). Der Bundesrat hat das Mandat der Schweizer Delegation am 10. Juni 2011 verabschiedet.
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