Schöner Wohnen – besser planen

Der Boom des Einfamilienhauses im Grünen führte zur Notwendigkeit einer ausgereiften Raumplanung. Der Boom des Einfamilienhauses im Grünen führte zur Notwendigkeit einer ausgereiften Raumplanung.

Boden ist knapp. Vor allem auch in der Schweiz. Eine sorgfältige Planung und Nutzung sind anzustreben. Die verschiedenen Interessen machen die Umsetzung einer nachhaltigen Siedlungsplanung aber zum Drahtseilakt.

Der Pro-Kopf-Flächenverbrauch liegt in der Schweiz bei 407 m2 (Stand 2004/09). Das Ziel einer nachhaltigen Raumplanung war die Festsetzung bei rund 400 m2. Dies erfordert aber eine verdichtete Bauweise und noch viel wichtiger: Das Bauen in grösseren Dimensionen. Siedlungskonzepte, welche Wohnen, Arbeiten, Bildung und Erholen gleichermassen implementieren, sind für eine nachhaltige Bauweise von Bedeutung.

System Schweiz

Der motorisierte Individualverkehr machte die Zersiedelung in der Schweiz erst im grossen Stil möglich. Durch die Verbreitung des Automobils wurde es plötzlich möglich, in der idyllischen Vorstadt zu wohnen und in der Stadt zu arbeiten. Der Boom des Eigenheims förderte die stete Überbauung des Kulturlandes. In den 1970er-Jahren folgte dann erstmals eine Handbremse: In einem dringlichen Beschluss sollten die Kantone provisorische Schutzgebiete bezeichnen, welche vom Bauland auszusondern wären. 1979 folgte dann das erste Raumplanungsgesetz, welches Baugebiet von Nicht-Baugebiet trennt.

Während heute die Kompetenz des Bundes darin liegt, die Raumplanungsgrundsätze und -konzepte zu erarbeiten, sind die Kantone dafür zuständig, Richtpläne zu erstellen, welche aufzeigen, in welche Richtung die Raumentwicklung gehen soll. Sie beinhalten nebst der Anbindung an den öffentlichen Verkehr und weitere Infrastruktur (Bildung, Entsorgung) auch Naturschutzgebiete. Der effektive Nutzungsplan liegt jedoch in der Zuständigkeit der Gemeinden. Sie teilen das Gebiet in Landwirtschaftszonen, übriges Gemeindegebiet oder Schutzzonen ein. Die Nutzungspläne müssen dabei den Vorgaben des Bundes entsprechen.

Revidiertes Raumplanungsgesetz

Vor etwas mehr als drei Jahren hat das Stimmvolk der Revision des Raumplanungsgesetzes zugestimmt. Diese Revision forderte eine Verschärfung beim Umgang mit der wertvollen Ressource Boden. Während eine Einzonung für Bauland zulässig wäre, welche die Bedürfnisse der nächsten 15 Jahre abdeckt, wurde in einigen Gemeinden weit mehr Land umgezont. Damit ist nun Schluss. Mit der Inkraftsetzung der revidierten Raumplanungsverordnung per 1. Mai 2014 müssen die Richtpläne der Kantone überarbeitet und dem Bund zur Prüfung vorgelegt werden. In einigen Kantonen und Gemeinden sind gar Rückzonierungen notwendig – ein Ausbau des Baulandes ist vorerst nicht vorgesehen. Ziel hierbei ist es, die Nutzfläche pro Person zu verkleinern und verdichteter zu bauen. Dadurch kann die bereits bestehende Infrastruktur besser ausgenutzt werden.

Initiative “Zersiedlung stoppen“

Bis zum 21.10.2016 läuft noch die Sammelfrist für die Initiative der Jungen Grünen “Zersiedlung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedlungsinitiative)“. Das Initiativkomitee wirft dem Bund und den Kantonen vor, das Raumplanungsgesetz bzw. dessen Revision zu lasch umzusetzen. Die Initiative fordert den Stopp von Einzonungen. Die Gesamtmenge an Bauzonen müsste bei Annahme dieser Initiative konstant bleiben, Bauland könnte jedoch untereinander abgetauscht werden. Zudem soll die Initiative die Verdichtung und Aufstockung erleichtern. Der Bau von nachhaltigen Quartieren soll erleichtert und so begünstigt werden.

Raum ist kostbar und deshalb umstritten. Mit dem Verkauf von Bauland kann viel Geld gemacht werden. Dennoch haben wir nur diesen einen Boden – es wird Zeit, dass wir grossräumiger und vor allem nachhaltiger planen. In den folgenden Artikeln werden verschiede Konzepte im nachhaltigen Siedlungsbau vorgestellt.

Weiterführende Informationen/Quellen:
Bundesgesetz über die Raumplanung
Bundesamt für Raumentwicklung, Revision des Raumplanungsgesetzes
Initiative “Zersiedlung stoppen“

 

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