Das Kreislaufwirtschaftspaket 2030 der EU hat Auswirkungen auf die Schweiz

Nachhaltigkeit heisst, dass alles Teil eines selbsterhaltenden Kreislaufs ist. Nachhaltigkeit heisst, dass alles Teil eines selbsterhaltenden Kreislaufs ist.

Die EU hat ein Kreislaufpaket verabschiedet, dessen Folgen für die Wirtschaft gravierend sind. Für die Schweiz wird die Gesetzesänderung ebenfalls Auswirkungen mit sich bringen.

Da Kreislaufwirtschaft weit mehr als Recycling ist, organisierte Swiss Recycling im Rahmen der «Drehscheibe Kreislaufwirtschaft Schweiz» ein Forum, um die Massnahmen des EU-Pakets 2030 zur Kreislaufwirtschaft kennenzulernen. Namhafte Experten aus dem In- und Ausland diskutierten die Themen der neuen EU-Strategie. Das ambitiöse Ziel umfasst die Förderung der Sammel- und Recyclingsysteme, die Verbesserung der Rezyklierbarkeit von Produkten sowie Anstrengungen, die Rezyklate hochwertiger und marktfähiger zu machen. Die Rezyklierbarkeit ist die Grundlage für eine Kreislaufwirtschaft. Daher soll das «Design for Recycling» gestärkt werden.

Aufgrund der Entwicklung zeigt sich, dass auch in den kommenden Jahren der Abfallberg weiter wachsen wird. Daher nimmt die EU die Industrie stärker in die Verantwortung und verlangt, dass Ressourcen länger im Kreislauf verbleiben müssen.
Die EU ist bestrebt, den Konsum der Gesellschaft in Richtung Nachhaltigkeit zu entwickeln, was eine grundlegende Transformation der Art und Weise voraussetzt, wie unsere heutige Wirtschaft funktioniert. Das EU-Paket 2030 besteht aus zwei Teilen, nämlich der Abfallgesetzgebung (Richtlinien für Abfall, Deponien, Wiederverwertung, Verpackungen) und dem Aktionsplan (Plastikstrategie, Ecodesign, Reparierbarkeit).
Die EU-Kommission sieht den Wirtschaftskreislauf nicht länger als eine Option unter vielen, sondern als eine Verpflichtung. Die Perspektiven gehen davon aus, dass sich der globale Ressourcenbedarf in relativ kurzer Zeit verdoppeln wird, weshalb der Handlungsbedarf gross ist.
Da einerseits die Prozesse und Methoden in den einzelnen Ländern aber sehr unterschiedlich und andererseits einheitliche Regeln für die Reparierbarkeit wie auch für die Berechnung der Recyclingraten anspruchsvoll sind, wird es Änderungen und Anpassungen im Sozialverhalten geben müssen, was für viele Länder grosse Herausforderungen mit sich bringen wird. Namentlich betroffen sind beispielsweise die Angebote von Wertstoffsammelstellen, das Konsumverhalten, das Littering.

Mit dem Paket Kreislaufwirtschaft 2030 wurden fundamentale Änderungen der politischen Zielsetzung im Abfallbereich beschlossen. Dabei stehen nicht mehr die Reduktion des Gewichts oder die Erneuerbarkeit des Materials im Vordergrund, sondern die Kreislauffähigkeit, bzw. die Wiederverwendbarkeit des Produkts. Überdies bestimmt die Deponierichtlinie, dass ab 2035 nur noch zehn Prozent des gesamten Siedlungsabfalls deponiert werden darf. Damit erfolgt ein signifikanter Schritt hin zur Realisierung der Kreislaufwirtschaft.

Ausserdem wird die Herstellerverantwortung erweitert. So gibt es beispielsweise im Kunststoffsektor neu detaillierte Bestimmungen sowohl für die Herstellung wie die Sammlung zur Wiederverwertung. Ab 2030 müssen zB. alle Plastikverpackungen vollständig rezirkulier- oder wiederverwendbar sein. Um zu vermeiden, dass Deckel von Plastikgetränkeflaschen weiterhin besonders häufig im Plastikmüll der Weltmeere vorgefunden werden, müssen sie künftig fest mit dem Gebinde verbunden sein.

Das Paket ist eine signifikante Änderung der bisherigen Politik, setzt neue Ziele für die Verwertung von Abfällen, schlägt Massnahmen zu Vermeidung vor, stärkt die Herstellerverantwortung, reduziert die Möglichkeiten der Deponierung und harmonisiert EU-weit Definitionen und Berechnungsmethoden. Die neue Ausrichtung hat Auswirkungen auf Produkte, Verpackungen, Industrie und Gesellschaft. Ein Marktzutritt soll zukünftig nur noch für kreislauffähige Produkte oder Verpackungen möglich sein, wobei insbesondere auch Ökobilanzen den Erhalt von Ressourcen im Wirtschafsprozess zu berücksichtigen haben.

Obwohl die Schweiz in einer guten Ausgangslage ist, wird sich das Massnahmenpaket der EU auch auf unser Land auswirken. Zwar sind einige deren Massnahmen hierzulande schon eingeführt und können sich Unternehmen in vielen Belangen technisch und innovativ einbringen. Weitere Anstrengungen sind jedoch im Bereich Produktdesign notwendig, damit am Ende des Lebenszyklus möglichst alle Materialien wieder in den Kreislauf gelangen können. Ebenfalls sind neue Marktnischen und weitere Absatzmärkte für hochwertige Sekundärmaterialien zu erschliessen und insbesondere die Sammelmöglichkeiten für die verschiedenen Kunststoff-Fraktionen endlich auszubauen und ihr Recycling sicherzustellen.

«Die Plattform Swiss Recycling will die Koordination zwischen Industrie, Inverkehrbringer und den Recyclingorganisationen verbessern und den Dialog fördern. Das übergeordnete Ziel ist, dass die Wirtschaft in eine Kreislaufwirtschaft übergeht. Davon sind wir heute noch weit entfernt.»
Patrik Geisselhardt, Geschäftsführer Swiss Recycling 

EU-Ziele bis 2030
- 60% Recycling von Siedlungsabfällen bis 2030 und 65% bis 2035
- 65% Recycling von Verpackungsabfällen bis 2025 und 70% bis 2030
- 50% Recycling von Kunststoffverpackungen bis 2025 und 55% bis 2030
- max. 10% unbelastete Abfälle auf Deponien bis 2035
- Verabschiedung Ökodesign-Richtlinie
- Änderungen der Bewertungen von Ökobilanzen
- Verstärkte Produzentenverantwortung
- Vereinfachte Definition und harmonisierte Berechnungsverfahren für Recyclingraten

Quellen und weitere Informationen:
circular-economy Schweiz
Swiss Recycling

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