UVEK verlängert Klimaschutzinstrumente

Ohne den Einsatz von erneuerbaren Energien sowie den Verzicht auf tierische Produkte wird der Klimawandel nicht aufzuhalten sein. Ohne den Einsatz von erneuerbaren Energien sowie den Verzicht auf tierische Produkte wird der Klimawandel nicht aufzuhalten sein.

Anfang Mai ging die Teilrevision der CO2-Verordnung in Vernehmlassung. Da sie für die Zeit nach 2020 im Parlament noch nicht fertig beraten ist, sollen zentrale, aber zeitlich bis Ende 2020 befristete Instrumente des Klimaschutzes in einer Teilrevision des CO2-Gesetzes bis Ende 2021 verlängert werden.

Das Parlament verlangt eine Verminderung der Treibhausgasemissionen im Jahr 2021 um zusätzliche 1,5 Prozent gegenüber 1990. Da sich das Parlament noch uneinig ist, wie die Totalrevison des CO2-Gesetzes nach 2020 formuliert werden soll, werden die bis Ende dieses Jahrs befristeten Klimaschutzinstrumente von 2017 um ein weiteres Jahr verlängert. 
Im geltenden CO2-Gesetz werden drei Instrumente der Schweizer Klimapolitik als besonders wichtig angesehen. Zwei davon werden nun bis Ende 2021 erneut zum Einsatz kommen. Dies sind zum einen die Befreiung von der CO2-Abgabe für jene Betreiber emissionsintensiver Anlagen, die sich stattdessen zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen verpflichten (Verminderungsverpflichtung), zum andern die Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe. 


Das dritte Instrument, das Schweizer Emissionshandelssystem (EHS), ist mittlerweile mit dem System der EU verknüpft und wird unbeschränkt verlängert. Des Weiteren sollen u.a. Anpassungen in der Verordnung vorgenommen werden, um die stetige Verminderung der CO2-Emissionen aus Brennstoffen zu gewährleisten. Das bedeutet konkret, dass bis zum 1. Januar 2022 die CO2-Abgabe auf 120 Franken pro Tonne CO2 angehoben werden kann, wenn die Emissionen aus fossilen Brennstoffen im Jahr 2020 nicht genügend gesenkt werden. Auch die Emissionsvorschriften für Fahrzeuge werden angepasst. Das wird notwendig, da beim neuen Verfahren zur Messung des CO2-Austosses bei neuen Fahrzeugmodellen, der sogenannten «Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure» (WLTP), rund 25% höhere Emissionsmesswerte anfallen. Die unter dem alten Messverfahren festgelegten Zielwerte müssen so durch gleichwertige WLTP-Ziele ersetzt werden. 


Die letzten Erhebungen der Emissionswerte (BAFU 2018) zeigen, dass die gesamten Schweizer Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Vorjahr 2017 leicht gesunken sind. Dies ist jedoch hauptsächlich auf den verhältnismässig milden Winter und einen geringeren Heizbedarf zurückzuführen. Im Bereich Verkehr etwa haben die Emissionen weiterhin zugenommen. Das bedeutet nichts anderes, als dass wir zu viel Auto fahren. Eine Erhöhung der CO2-Abgabe auf Brennstoffe (und damit höhere Spritpreise) werden deshalb sehr wahrscheinlich. 
Auch die Tatsache, dass keiner der verschiedenen Sektoren die für 2018 gesetzten Ziele bei der Reduktion der Treibhausgasemissionen erreicht haben, zeigt, dass weit mehr für den Klimaschutz notwendig ist als die bisher ergriffenen Massnahmen.  
 

 

Quellen und weitere Informationen:
Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK): Verlängerung der Klimaschutzinstrumente
UVEK: Vernehmlassungen
BAFU: Emissionswerte 2018
BAFU: Totalrevison
BAFU: CO2-Gesetz FAQ

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