Während der letzten Herbstsession nahm sich das Parlament dem drastischen Rückgang der Schweizer Artenvielfalt an. 35 Prozent der Arten gelten als bedroht. Im Vergleich mit den OECD-Ländern 2017 zeigte sich, dass die Schweiz die höchste Zahl an gefährdeten Arten aufweist. Diskussionsgegenstand waren die Biodiversitätsinitiative, die im September 2020 eingereicht wurde und der entsprechende Gegenvorschlag des Bundesrates. Der Bundesrat teilt das Anliegen der Initiantinnen und Initianten, den Artenschutz in der Schweiz zu stärken. Er sieht allerdings den Handlungsspielraum von Bund und Kantonen zu stark eingeschränkt. Der Gegenvorschlag des Bundesrates definierte das Ziel, 17% der Landesfläche unter Schutz zu stellen. Gegenwärtig sind 13.4 % der Fläche geschützt. Zusätzlich sollten nationale Biotope saniert und die Biodiversität im Siedlungsgebiet gefördert werden.
So entschied der Nationalrat
Der Nationalrat empfahl die Volksinitiative mit 101 zu 72 Stimmen bei 19 Enthaltungen zur Ablehnung. Der Gegenvorschlag des Bundesrates wurde jedoch mit 104 zu 83 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen – allerdings unter Ausklammerung des Flächenziels von 17%. Dennoch sprach das Initiativkomitee der Biodiversitätsinitiative von einer Verbesserung des Gegenvorschlags. Anstelle des Flächenziels wurde eine qualitative Aufwertung als Ziel gesetzt. So sollen neue Biodiversitätsgebiete von nationaler Bedeutung definiert werden.
Eine taktische Massnahme
Auch wenn sich die Aufgabe des Flächenziels auf den ersten Blick wie eine Niederlage anhört, wurde den Gegnern dadurch den Wind aus den Segeln genommen. Denn die „starren“ 17% waren das Hauptargument der Vorlagengegner. Das war wohl auch der Grund, dass diese dafür stimmten, dass das Flächenziel im Gegenvorschlag verbleiben soll.
Die Initiantinnen der Biodiversitätsinitiative zeigten sich erfreut über die Annahme des Gegenvorschlags. Dieser sei ein «prüfenswerten Kompromiss».
«Das vom Nationalrat gewählte neue Instrument der Biodiversitätsgebiete ist eine Kompromisslösung, mit Potenzial, die Biodiversität zu fördern, wenn sie gut umgesetzt wird.» Medienmitteilung Biodiversitätsinitiative
Im nächsten Schritt entscheidet dann der Ständerat über die Initiative und den alternative Gegenvorschlag. Das Initiativkomitee verlangt vom Zweitrat, noch einige Verbesserungen am Gegenvorschlag vorzunehmen. Diese betreffen die Finanzierung, die Rechtsverbindlichkeit sowie einen Nachweis des Engagements für den Schutz und die Förderung der Biodiversität. Zudem soll die Förderung einer hohen Baukultur in das Nationale Heimatschutzgesetz (NHG) aufgenommen werden.
Quellen und weitere Informationen:
Schweizer Parlament: : Grosse Kammer stellt sich hinter Förderung der Biodiversität
Schweizer Parlament: Amtliches Bulletin Geschäft 22.025
Biodiversitätsinitiative: Medienmitteilung
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