Ratgeber: Wildtierschutz beim Wintersport

Sei es als Snowboarder, Jägerin oder Wanderer – wer im Winter gerne in die Natur geht, ist unumgänglich mit dem Thema Wildtierschutz konfrontiert.

Ratgeber: Wildtierschutz beim Wintersport
Manche Wildtiere lassen sich während dem Skifahren erblicken – sie haben sich an die konstante Störung gewöhnt (enrico diluviani, Pixabay)

Im Winter ist die Energiereserve der Wildtiere deutlich kleiner als im Sommer. Deshalb ist es wichtig, dass die Tiere diese nicht «unnötig» verschwenden müssen. Schneesportlerinnen und Schneesportler müssen sich daher – zum Schutz der Tiere – unbedingt an die markierten Routen und Wege halten. Im heutigen Ratgeber wird darauf eingegangen, wie Wildtiere am besten vor unseren Winter-Freizeitaktivitäten verschont bleiben.

Wildtiere im Winter

In der Schweiz können mit etwas Glück Steinböcke, Gämsen, Schneehasen oder auch Alpenschneehühner beobachtet werden. Bei konstanter Störung und vorhandenen Rückzugsmöglichkeiten können sich einige Tiere daran gewöhnen und lassen sich so von Zeit zu Zeit blicken. Wildtiere können aber auch aufgrund wiederholter, unvorhersehbarer Störungen etwa durch Skifahrer gestresst werden – sie müssen flüchten. Durch die Flucht geht viel Energie verloren. Das kann für alle Wildtiere zur Gefahr werden, denn Nahrung ist nur spärlich und meist nährstoffarm vorhanden. Um die kurzen und kalten Wintertage zu überstehen, ist der sparsame Umgang mit den körperlichen Energiereserven von enormer Bedeutung.
Um den Energieverbrauch niedrig zu halten, haben Wildtiere verschiedenste Strategien entwickelt; wie etwa passives Aufwärmen an der Sonne, reduzierte und kraftsparende Fortbewegung oder ein isoliertes Winterfell resp. Federkleid.
Diese gewieften Verhaltensweisen sind zwar gut, doch sie sind praktisch wertlos, sobald Menschen die Tiere aufscheuchen. Urs Büchler – Präsident des Schweizerischen Wildhüterverbands – erklärt in einem Video kurz und bündig, wie man sich den Tieren gegenüber angemessen verhält:

Wildruhezonen und Wildschutzgebiete

Wildruhezonen und Wildschutzgebiete dienen dem Schutz von Wildtieren vor Störungen durch Freizeitaktivitäten der Menschen. Bereits eine Überraschung durch ein plötzliches Auftauchen eines Schneeschuhläufers kann zum Fluchtversuch führen. Um solche Überraschungen (kritische Störungen) bestmöglich zu verhindern, gibt es Gesetze und Verordnungen – die dann allerdings auch eingehalten werden sollten. Wichtig sind natürlich auch die selbstverantwortlichen Massnahmen zum Schutz der Tiere.

Wildruhezonen dürfen während des Jahres nur beschränkt oder gar nicht für Freizeitaktivitäten genutzt werden. Sie unterteilen sich in rechtsverbindliche sowie empfohlene Wildruhezonen. Es ist essenziell, seinen Tätigkeiten auch in den empfohlenen Zonen rücksichtsvoll nachzugehen. Nur so können Wildtiere an solchen Orten ihr Rückzugsgebiet finden.

Neben den Wildruhezonen gibt es auch sogenannte Wildtierschutzgebiete. Dabei geht es vor allem um den Schutz, aber auch die Förderung von Säugetieren und Vögeln und deren Lebensräumen. In solchen Schutzgebieten ist nicht nur die Jagd eingeschränkt, auch Skitouren, Schneeschuhlaufen und weitere Wintersportarten sind ausschliesslich auf erlaubten Routen zugelassen. Ausserdem sind Hunde an der Leine zu führen, das Campieren ist verboten. Um hier irgendwelche Anlässe durchzuführen, braucht es eine kantonale Bewilligung.

Die 4 wichtigsten Regeln:
1. Wildruhezonen und -Schutzgebiete beachten
2. Auf den markierten Wegen und Routen bleiben
3. Waldränder und schneefreie Flächen meiden - das sind die Lieblingsaufenthaltsorte der Wildtiere
4. Hunde - insbesondere im Wald - an der Leine führen

Geländemarkierungen

Um Wildruhezonen zu kennzeichnen, kommen verschiedene Markierungen zum Einsatz. Von Kanton zu Kanton können sich die Tafeln daher unterscheiden, wobei rechtsverbindliche Wildruhezonen generell mit grünen Tafeln markiert sind. Ein Betreten dieser Zonen ist strafbar. Zunehmend soll die Gestaltung jedoch einheitlicher erfolgen – für rechtsverbindliche sowie für empfohlene Gebiete. Die empfohlenen Wildruhezonen, die auf Selbstverantwortung bauen, werden oft mit Tafeln der Kampagne «Respektiere deine Grenzen» markiert.

Eidgenössische Jagdbanngebiete

In der Schweiz gibt es 43 eidgenössische Jagdbanngebiete, um bedrohte und seltene Wildtiere und ihre Lebensräume zu schützen. Die Gesamtfläche aller eidgenössischen Jagdbanngebiete beträgt 150'895 Hektar. Darin gelten – neben den vier oben erwähnten Regeln – folgende Bestimmungen: Die Jagd und das Füttern von Wildtieren sowie das Überfliegen mit Drohnen und das freie Zelten sind verboten. Die Tiere dürfen nicht gestört werden.

Wenn sich jeder an diese Regeln hält, werden die Tiere so wenig wie möglich von unseren Winteraktivitäten gestört – und der Wintersport mach trotzdem viel Spass.